ThemaGrundlageWie oftWie
Allgemeine Unterweisung zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline möglich, wenn arbeitsplatzbezogen, mit Verständnisprüfung und Gespräch auf Nachfrage
Maschinen, Geräte und andere Arbeitsmittel§ 12 BetrSichVVor der ersten Verwendung, danach mindestens jährlichTätigkeitsbezogen an der Maschine, Betriebsanweisung berücksichtigen; Datum und Namen schriftlich festhalten
Gefahrstoffe§ 14 GefStoffVVor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichMündlich anhand der Betriebsanweisung, Inhalt und Zeitpunkt schriftlich, mit Unterschrift
Lärm ab 80 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel§ 11 LärmVibrationsArbSchVVor Aufnahme der Beschäftigung, danach in regelmäßigen AbständenInhalte vorgegeben, u. a. Messergebnisse, Gehörschutz und Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung§ 3 PSA-BV, § 31 DGUV Vorschrift 1Im Rahmen der UnterweisungBei Schutz vor tödlichen Gefahren oder bleibenden Schäden mit praktischen Übungen
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer§ 12 Abs. 2 ArbSchGVor dem ersten Einsatz im BetriebUnterweisung durch den Entleiher
Jugendliche unter 18§ 29 JArbSchGVor Beginn der Beschäftigung, danach mindestens halbjährlichVor der ersten Arbeit an Maschinen oder mit Gefahrstoffen zusätzlich persönlich