ThemaGrundlageWie oftWie
Allgemeine Unterweisung zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline möglich, wenn arbeitsplatzbezogen, mit Verständnisprüfung und Gespräch auf Nachfrage
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen§ 14 BioStoffVVor Aufnahme der Beschäftigung, danach mindestens jährlichMündlich anhand der Betriebsanweisung, mit arbeitsmedizinischer Beratung; Inhalt und Zeitpunkt schriftlich, mit Unterschrift
Desinfektions- und Reinigungsmittel (Gefahrstoffe)§ 14 GefStoffVVor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichMündlich anhand der Betriebsanweisung, Inhalt und Zeitpunkt schriftlich, mit Unterschrift
Heben, Tragen, Bewegen von Menschen§ 4 LasthandhabVIm Rahmen der Unterweisung nach § 12 ArbSchGGenaue Angaben zur richtigen Handhabung und zu den Gefahren
Fluchtwege, Brandschutz, Erste Hilfe§ 6 ArbStättVVor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline plus Begehung der Fluchtwege vor Ort; wer löschen soll, übt am Feuerlöscher
Jugendliche unter 18§ 29 JArbSchGVor Beginn der Beschäftigung, danach mindestens halbjährlichVor der ersten Arbeit an Maschinen oder mit Gefahrstoffen zusätzlich persönlich