ThemaGrundlageWie oftWie
Allgemeine Unterweisung zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline möglich, wenn arbeitsplatzbezogen, mit Verständnisprüfung und Gespräch auf Nachfrage
Fluchtwege, Brandschutz, Erste Hilfe§ 6 ArbStättVVor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline plus Begehung der Fluchtwege vor Ort; wer löschen soll, übt am Feuerlöscher
Belehrung zu Tätigkeitsverboten beim Umgang mit Lebensmitteln§ 43 Abs. 4 IfSGNach Aufnahme der Tätigkeit, danach alle zwei JahreTeilnahme dokumentieren, Nachweis an der Arbeitsstätte bereithalten
Reinigungs- und Desinfektionsmittel (Gefahrstoffe)§ 14 GefStoffVVor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichMündlich anhand der Betriebsanweisung, Inhalt und Zeitpunkt schriftlich, mit Unterschrift
Aufschnittmaschine, Fleischwolf, Spülmaschine und andere Arbeitsmittel§ 12 BetrSichVVor der ersten Verwendung, danach mindestens jährlichTätigkeitsbezogen am Arbeitsmittel; Datum und Namen schriftlich festhalten
Jugendliche unter 18§ 29 JArbSchGVor Beginn der Beschäftigung, danach mindestens halbjährlichVor der ersten Arbeit an Maschinen oder mit Gefahrstoffen zusätzlich persönlich