ThemaGrundlageWie oftWie
Allgemeine Unterweisung zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline möglich, wenn arbeitsplatzbezogen, mit Verständnisprüfung und Gespräch auf Nachfrage
Reinigungs- und Pflegemittel (Gefahrstoffe)§ 14 GefStoffVVor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichMündlich anhand der Betriebsanweisung und des Hautschutzplans, mit arbeitsmedizinischer Beratung; Inhalt und Zeitpunkt schriftlich, mit Unterschrift
Leitern, Reinigungsmaschinen, Hubarbeitsbühnen§ 12 BetrSichVVor der ersten Verwendung, danach mindestens jährlichTätigkeitsbezogen am Arbeitsmittel; Datum und Namen schriftlich festhalten
Fluchtwege, Brandschutz, Erste Hilfe§ 6 ArbStättVVor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline plus Begehung der Fluchtwege vor Ort; wer löschen soll, übt am Feuerlöscher
Jugendliche unter 18§ 29 JArbSchGVor Beginn der Beschäftigung, danach mindestens halbjährlichVor der ersten Arbeit an Maschinen oder mit Gefahrstoffen zusätzlich persönlich