ThemaGrundlageWie oftWie
Allgemeine Unterweisung zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline möglich, wenn arbeitsplatzbezogen, mit Verständnisprüfung und Gespräch auf Nachfrage
Fluchtwege, Brandschutz, Erste Hilfe§ 6 ArbStättVVor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichOnline plus Begehung der Fluchtwege vor Ort; wer löschen soll, übt am Feuerlöscher
Überfallprävention an Kassen mit Bargeld§ 9 DGUV Vorschrift 25Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens halbjährlichAnhand der Betriebsanweisungen, dokumentieren
Leitern, Tritte, Hubwagen und andere Arbeitsmittel§ 12 BetrSichV, § 7 DGUV Vorschrift 68Vor der ersten Verwendung, danach mindestens jährlichAm Arbeitsmittel; Mitgänger-Flurförderzeuge nur von geeigneten, unterwiesenen Personen
Manuelles Heben und Tragen§ 4 LasthandhabVIm Rahmen der Unterweisung nach § 12 ArbSchGGenaue Angaben zur richtigen Handhabung und zu den Gefahren
Jugendliche unter 18§ 29 JArbSchGVor Beginn der Beschäftigung, danach mindestens halbjährlichVor der ersten Arbeit an Maschinen oder mit Gefahrstoffen zusätzlich persönlich