Unterweisungsthemen: Welche Themen in welchem Betrieb dran sind

Welche Themen Sie unterweisen müssen, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Trotzdem tauchen in fast jedem Betrieb dieselben Grundthemen auf, und jede Branche hat ihre typischen Ergänzungen. Diese Seite ordnet sie, mit der Vorschrift, die dahinter steht.

Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz, die auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich zugeschnitten ist (§ 12 ArbSchG). Welche Gefährdungen es dort gibt, steht in der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Eine fertige Themenliste ersetzt sie nicht, hilft aber, nichts zu vergessen.

Faustregel: Jede Gefährdung aus der Beurteilung, gegen die Beschäftigte selbst etwas tun müssen, gehört in eine Unterweisung.

Themen für fast jeden Betrieb

ThemaGrundlageWie oft
Allgemeine Unterweisung: Rechte, Pflichten, Ansprechpersonen, Unfall melden§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Vor Beginn, dann mindestens jährlich
Fluchtwege, Brandschutz, Erste Hilfe§ 6 ArbStättVVor Beginn, dann mindestens jährlich
Stolpern, Rutschen, Stürzen§ 12 ArbSchG, ASR A1.5Mit der jährlichen Unterweisung
SicherheitszeichenASR A1.3Bei Einstellung, dann bei Bedarf
Mutterschutz: Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung§ 14 Abs. 2 MuSchGAlle Beschäftigten informieren
Alkohol, Drogen, Medikamente§ 15 DGUV Vorschrift 1Mit der jährlichen Unterweisung
Jugendliche unter 18§ 29 JArbSchGVor Beginn, dann mindestens halbjährlich

Typische Ergänzungen nach Branche

BrancheTypische Themen
Büro und VerwaltungBildschirmarbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten, elektrische Geräte, Datenschutz
ArztpraxisBiostoffe und Hygiene, Nadelstich, Hautschutz, Desinfektionsmittel, Medizinprodukte, schwierige Patienten, bei Röntgen Strahlenschutz
ZahnarztpraxisStrahlenschutz beim Röntgen, Biostoffe und Aerosole, Stichverletzungen, Hautschutz, Medizinprodukte
Stationäre Pflege und KlinikBiostoffe, Nadelstich, Menschen bewegen, Hautschutz, Aggression, Nachtdienst und Alleinarbeit
Ambulante PflegeWie stationär, dazu Fahrten, fremde Wohnungen, Tiere, Alleinarbeit
Gastronomie und HotellerieBelehrung nach § 43 IfSG, Messer, heißes Fett und Dampf, Rutschen, Reinigungsmittel, Hautschutz
EinzelhandelÜberfall und Kasse, schwierige Kundschaft, Leitern, Heben und Tragen, Cuttermesser
HandwerkMaschinen und Werkzeuge, Leitern, Lärm, Strom, Gefahrstoffe, Schutzausrüstung, Dienstfahrten
Lager und LogistikGabelstapler und Hubwagen, Heben, Regale, Leitern, Schutzausrüstung, Verkehrswege
Produktion und IndustrieMaschinen, Lärm, Gefahrstoffe, Hautschutz, Stapler, Schutzausrüstung

Die Berufsgenossenschaften stellen dafür eigene Hilfen bereit, etwa die BGN nach Branchen und Betriebsgröße, die BGHM Formulare zu Maschinen, Schweißen und Staplern und die VBG Unterweisungshilfen für einzelne Branchen.

Themen mit besonderer Form

Bei einigen Themen reicht ein Online-Kurs allein nicht, weil eine Vorschrift die Form festlegt:

ThemaGrundlageWas verlangt wird
Gefahrstoffe§ 14 GefStoffVMündlich anhand der Betriebsanweisung, mit Unterschrift
Biostoffe§ 14 BioStoffVMündlich, arbeitsplatzbezogen, mit Unterschrift
Röntgen§ 63 StrlSchVMündlich, elektronisch nur mit Zustimmung der Behörde; fünf Jahre aufbewahren
Maschinen und Arbeitsmittel§ 12 BetrSichVTätigkeitsbezogen, vor der ersten Verwendung
Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren§ 31 DGUV Vorschrift 1Unterweisung mit praktischen Übungen
Überfall bei Bargeld§ 9 DGUV Vorschrift 25Vor Beginn, dann mindestens halbjährlich
Lebensmittel§ 43 IfSGFolgebelehrung alle zwei Jahre, Teilnahme dokumentieren

Ein Online-Kurs ist hier trotzdem nützlich: als Vorbereitung, damit der Termin vor Ort kürzer wird und mehr Zeit für Fragen und Übungen bleibt.

Häufige Fragen

Quellen

Gesetze, DGUV-Regelwerk und Seiten der Berufsgenossenschaften, geprüft am 23. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung.

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