Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz, die auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich zugeschnitten ist (§ 12 ArbSchG). Welche Gefährdungen es dort gibt, steht in der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Eine fertige Themenliste ersetzt sie nicht, hilft aber, nichts zu vergessen.
Faustregel: Jede Gefährdung aus der Beurteilung, gegen die Beschäftigte selbst etwas tun müssen, gehört in eine Unterweisung.
Themen für fast jeden Betrieb
| Thema | Grundlage | Wie oft |
|---|---|---|
| Allgemeine Unterweisung: Rechte, Pflichten, Ansprechpersonen, Unfall melden | § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 | Vor Beginn, dann mindestens jährlich |
| Fluchtwege, Brandschutz, Erste Hilfe | § 6 ArbStättV | Vor Beginn, dann mindestens jährlich |
| Stolpern, Rutschen, Stürzen | § 12 ArbSchG, ASR A1.5 | Mit der jährlichen Unterweisung |
| Sicherheitszeichen | ASR A1.3 | Bei Einstellung, dann bei Bedarf |
| Mutterschutz: Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung | § 14 Abs. 2 MuSchG | Alle Beschäftigten informieren |
| Alkohol, Drogen, Medikamente | § 15 DGUV Vorschrift 1 | Mit der jährlichen Unterweisung |
| Jugendliche unter 18 | § 29 JArbSchG | Vor Beginn, dann mindestens halbjährlich |
Typische Ergänzungen nach Branche
| Branche | Typische Themen |
|---|---|
| Büro und Verwaltung | Bildschirmarbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten, elektrische Geräte, Datenschutz |
| Arztpraxis | Biostoffe und Hygiene, Nadelstich, Hautschutz, Desinfektionsmittel, Medizinprodukte, schwierige Patienten, bei Röntgen Strahlenschutz |
| Zahnarztpraxis | Strahlenschutz beim Röntgen, Biostoffe und Aerosole, Stichverletzungen, Hautschutz, Medizinprodukte |
| Stationäre Pflege und Klinik | Biostoffe, Nadelstich, Menschen bewegen, Hautschutz, Aggression, Nachtdienst und Alleinarbeit |
| Ambulante Pflege | Wie stationär, dazu Fahrten, fremde Wohnungen, Tiere, Alleinarbeit |
| Gastronomie und Hotellerie | Belehrung nach § 43 IfSG, Messer, heißes Fett und Dampf, Rutschen, Reinigungsmittel, Hautschutz |
| Einzelhandel | Überfall und Kasse, schwierige Kundschaft, Leitern, Heben und Tragen, Cuttermesser |
| Handwerk | Maschinen und Werkzeuge, Leitern, Lärm, Strom, Gefahrstoffe, Schutzausrüstung, Dienstfahrten |
| Lager und Logistik | Gabelstapler und Hubwagen, Heben, Regale, Leitern, Schutzausrüstung, Verkehrswege |
| Produktion und Industrie | Maschinen, Lärm, Gefahrstoffe, Hautschutz, Stapler, Schutzausrüstung |
Die Berufsgenossenschaften stellen dafür eigene Hilfen bereit, etwa die BGN nach Branchen und Betriebsgröße, die BGHM Formulare zu Maschinen, Schweißen und Staplern und die VBG Unterweisungshilfen für einzelne Branchen.
Themen mit besonderer Form
Bei einigen Themen reicht ein Online-Kurs allein nicht, weil eine Vorschrift die Form festlegt:
| Thema | Grundlage | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Gefahrstoffe | § 14 GefStoffV | Mündlich anhand der Betriebsanweisung, mit Unterschrift |
| Biostoffe | § 14 BioStoffV | Mündlich, arbeitsplatzbezogen, mit Unterschrift |
| Röntgen | § 63 StrlSchV | Mündlich, elektronisch nur mit Zustimmung der Behörde; fünf Jahre aufbewahren |
| Maschinen und Arbeitsmittel | § 12 BetrSichV | Tätigkeitsbezogen, vor der ersten Verwendung |
| Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren | § 31 DGUV Vorschrift 1 | Unterweisung mit praktischen Übungen |
| Überfall bei Bargeld | § 9 DGUV Vorschrift 25 | Vor Beginn, dann mindestens halbjährlich |
| Lebensmittel | § 43 IfSG | Folgebelehrung alle zwei Jahre, Teilnahme dokumentieren |
Ein Online-Kurs ist hier trotzdem nützlich: als Vorbereitung, damit der Termin vor Ort kürzer wird und mehr Zeit für Fragen und Übungen bleibt.